Heute planen, morgen frei sein.
Das gesetzliche Rentenniveau liegt aktuell bei 48 Prozent und ist bis 2031 gesetzlich abgesichert. Danach rechnet die Deutsche Rentenversicherung mit einem Rückgang auf 46,1 bis 46,5 Prozent bis zum Jahr 2039.
Wer im Ruhestand seinen Lebensstandard halten möchte, kommt an einer zusätzlichen Vorsorge kaum vorbei. Wir analysieren, wie groß die Lücke in deinem Fall tatsächlich ist, und finden die Kombination aus privater, betrieblicher und staatlich geförderter Vorsorge, die realistisch zu deinem Budget passt.
48 %
46,1–46,5 %
1.835,55 €
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2025
Deine Bausteine für die Altersvorsorge
Versorgungslücke analysieren
Wir ermitteln, wie viel du im Ruhestand voraussichtlich brauchst und wo die gesetzliche Rente nicht ausreicht.
Private Rente
Flexible Vorsorgemodelle, die zu deinem Sparverhalten und deiner Risikobereitschaft passen.
Betriebliche Altersvorsorge
Vorsorge über deinen Arbeitgeber, häufig mit steuerlichen Vorteilen und Arbeitgeberzuschuss.
Staatlich geförderte Modelle
Riester- und Basisrente nutzen staatliche Zulagen und Steuervorteile gezielt für deine Vorsorge.
Häufige Fragen zur Altersvorsorge
Das hängt von deinem aktuellen Einkommen, deinen Beitragsjahren und deinem gewünschten Lebensstandard im Ruhestand ab. Als grobe Orientierung: Bei einem Rentenniveau von 48 Prozent bleibt bei den meisten Angestellten eine spürbare Lücke zum letzten Nettoeinkommen.
In den meisten Fällen ja, insbesondere wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt. Die Steuer- und Sozialabgabenersparnis während der Ansparphase überwiegt die spätere Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung häufig deutlich.
Je früher, desto besser, da sich der Zinseszinseffekt über einen langen Zeitraum deutlich stärker auswirkt. Sinnvoll ist eine Vorsorge aber in jedem Alter, die Bausteine unterscheiden sich lediglich in der Gewichtung.
Ein Riester-Vertrag ist an dich als Person gebunden, nicht an den Arbeitgeber. Er läuft bei einem Jobwechsel unverändert weiter, du solltest lediglich prüfen, ob sich deine Zulagenberechtigung durch den Wechsel ändert.