MC Versicherungsservice Rhein-Ruhr GmbH
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Die Einzelteile einer Lego-Figur liegen auseinandergenommen auf grünem Untergrund – abgesichert, wenn etwas zu Bruch geht

Schutz für alle Lebenslagen.

Ein unachtsamer Moment kann erhebliche Folgen haben: ein umgestoßenes Glas Rotwein beim Besuch, ein Fahrradsturz, der ein fremdes Auto beschädigt, oder ein Missgeschick, das jemand anderem einen finanziellen Schaden zufügt. In solchen Fällen übernimmt die private Haftpflichtversicherung berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Ohne diesen Schutz haftest du für Personen-, Sach- und Vermögensschäden im schlimmsten Fall mit deinem gesamten Vermögen, unbegrenzt und lebenslang, auch für Schäden, die du nicht absichtlich verursacht hast. Trotzdem verzichtet noch immer etwa jeder sechste Haushalt in Deutschland auf diesen Basisschutz.

17 %

der Haushalte in Deutschland haben keine private Haftpflichtversicherung

bis 50 Mio. €

Deckungssumme bieten gängige Tarife, empfohlen werden mindestens 10 Millionen Euro

8 Mio. €

Gesamtschaden verursachte ein dokumentierter Fahrradunfall mit bleibendem Personenschaden

Quellen: GDV, Schadenbeispiele der Versicherungswirtschaft

Was die Privathaftpflicht abdeckt

Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Verletzt sich jemand durch dein Verschulden oder wird fremdes Eigentum beschädigt, übernimmt die Versicherung die berechtigten Ansprüche, bis hin zu Schmerzensgeld und Rentenzahlungen bei bleibenden Schäden.

Abwehr unberechtigter Forderungen

Wird ein Schaden zu Unrecht bei dir geltend gemacht, prüft und wehrt die Versicherung die Forderung ab, notfalls auch vor Gericht.

Mitversicherte Familienmitglieder

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Kinder in Ausbildung sind bei den meisten Tarifen automatisch mitversichert, ohne zusätzlichen Beitrag.

Häufige Fragen zur Privathaftpflichtversicherung

Ja. Auch ohne Familie haftest du für Schäden, die du anderen zufügst, unbegrenzt mit deinem Vermögen. Gerade weil die Beiträge niedrig sind, lohnt sich der Abschluss für praktisch jeden Haushalt.

Handelst du grob fahrlässig, kann die Versicherung einen Teil der bereits erstatteten Schadenskosten von dir zurückfordern. Diese Regresssumme ist im Vertrag gedeckelt und liegt meist bei bis zu 5.000 Euro.

In der Regel ja, sogenannte Gefälligkeitsschäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sind bei den meisten modernen Tarifen eingeschlossen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich trotzdem.

Wir empfehlen mindestens 10 Millionen Euro. Gerade bei Personenschäden mit dauerhaften Folgen, etwa nach einem schweren Unfall, können die Gesamtkosten schnell in den Millionenbereich gehen.

Sichere dich gegen fremde Ansprüche ab.

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