Dein Zuhause in besten Händen.
Wetterextreme nehmen zu, und mit ihnen die Schäden an Gebäuden. Allein 2025 verursachten Sturm, Hagel und Blitzschlag Schäden von rund 1,4 Milliarden Euro an Wohngebäuden in Deutschland. Hinzu kommen Einbrüche, Rohrbrüche und weitere Risiken, die den eigenen vier Wänden schnell gefährlich werden können.
Eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung ersetzt nicht das Ereignis, aber die finanzielle Last danach. Wir prüfen, welche Gefahren für deine Wohnsituation tatsächlich relevant sind, und schließen Lücken, die viele Standardpolicen offenlassen, etwa bei Starkregen oder Rückstau.
1,4 Mrd. €
57 %
82.920
Quellen: GDV-Naturgefahrenbilanz 2025, GDV-Datenservice zum Naturgefahrenreport (Stand 2024), Bundeskriminalamt – Polizeiliche Kriminalstatistik 2025
Wogegen wir dich absichern
Feuer
Brand, Blitzschlag und Explosion zählen zu den Grundgefahren, gegen die ein Zuhause zuerst geschützt sein sollte, oft reicht schon ein technischer Defekt am Kabel.
Leitungswasser
Rohrbrüche zählen zu den häufigsten Schadensfällen im Haushalt und verursachen durch aufgeweichtes Mauerwerk und Estrich oft hohe Folgekosten.
Sturm & Hagel
Ab Windstärke 8 gelten Schäden am Gebäude und am Hausrat als Sturmschaden, hinzu kommen Hagelschäden an Dach und Fassade.
Einbruch
Fast jeder zweite Einbruch bleibt im Versuch stecken, richtet dabei aber trotzdem Aufbruchschäden am Gebäude an, die separat ersetzt werden müssen.
Weitere Naturgefahren
Überschwemmung, Erdrutsch, Erdsenkung und Starkregen decken klassische Wohngebäudepolicen oft nicht automatisch ab, ohne Elementarschutz zahlst du in diesen Fällen selbst.
Häufige Fragen zur Haus- und Wohnungsversicherung
Die Hausratversicherung schützt das Inventar in deiner Wohnung, etwa Möbel, Elektronik und Kleidung. Die Wohngebäudeversicherung sichert das Gebäude selbst ab, also Wände, Dach und fest verbaute Installationen. Als Mieter benötigst du in der Regel nur die Hausratversicherung, als Eigentümer meist beide.
Nein, Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung fallen unter die Elementarschadenversicherung und sind in den meisten Standardtarifen nicht enthalten. 2024 waren erst 57 Prozent der Wohngebäude in Deutschland dagegen abgesichert.
Ja, ein Einbruch sollte umgehend bei der Polizei angezeigt und anschließend der Versicherung gemeldet werden. Nur mit einer Anzeige und einer möglichst vollständigen Liste der entwendeten Gegenstände lässt sich der Schaden zügig regulieren.
Zum Hausrat zählt grundsätzlich alles, was sich bei einem Umzug mitnehmen lässt, von Möbeln über Kleidung bis zu Fahrrädern. Fest verbaute Bestandteile wie Einbauküchen oder Bodenbeläge gehören dagegen zur Wohngebäudeversicherung.